Genügt der Klammerzusatz „m/w“ in Stellenanzeigen? Jein… Oder klarer: Jetzt reicht „m/w“ noch. Doch im kommenden Jahr wohl nicht mehr. Das jedenfalls zeichnet sich ab.
Der Grund: In einer durchaus Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung einer dritten Geschlechtsangabe gefordert – und zwar für intersexuelle Menschen. Mithin also Menschen, die entweder männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben oder sich trotz eindeutiger Merkmale mit diesem Geschlecht nicht identifizieren können. Im Personenstandsregister muss es also künftig ein drittes Geschlecht geben.
Auch in Stellenanzeigen? Gewiss. Denn die Juristen sind sich weithin einig: Menschen, die sich nicht 100-prozentig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden mit dem Klammerzusatz „m/w“ nicht angesprochen. Und: Niemand darf diskriminiert werden.
Das sieht auch Rechtsanwalt Kai Haake, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V., so. Aber es ist noch etwas Zeit: „Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2018 eine Entscheidung treffen.“
In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung umzusetzen. „Ich gehe davon aus, dass die Klarstellung bis Ende 2018 erfolgt“, sagt denn auch Kai Haake. Bis dahin ist also noch Zeit – aber nicht wirklich viel…
Und zwischenzeitlich lässt sich denn auch beobachten: In Stellenanzeigen findet sich zunehmend auch noch ein „d“. Dieses „d“ steht für „divers“. Stellenangebote mit dem Zusatz „m/w/d“ sind keine Seltenheit mehr. Da heißt es etwa „Leiter Export (m/w/d)“ oder „Notfallsanitäter (m/w/d)“. Das „d“ scheint sich also durchzusetzen. Aber wer weiß: Vielleicht kommt auch das „x“ – ganz schlicht…